In vielen Fällen, werden Wohnung nicht nur von einer Person, sondern von Mehreren bewohnt. Natürlich wollen diese Menschen, auch wenn sie einen anderen Namen als der Hauptmieter haben, Post empfangen. Dann wäre es natürlich sinnvoll, wenn diese Namen am Briefkasten stehen würden. Nicht immer ist dies aber auch gestattet. Denn auch hier gibt es -wie für so viele Dinge in Deutschland- Vorschriften, welche anweisen, wer aus diesem Haushalt auf einem Briefkastenschild stehen darf und wer eben nicht. Nun ist es nicht so, das es eine Art Brifkastenschildgesetz gibt und man dafür bestraft würde, stünde ein Name unberechtigt am Postkasten. Der Briefkasten gehört allerdings als Mietsache zur Wohnung und genau hierfür gibt es natürlich Gesetze. Wer darf, wann, was in einer Wohnung oder zur Nutzung überlassenen Gegenständen tun? Nicht immer sind es Untermieter, deren Namen am Briefkasten steht.Bei rechtmäßigen Untermietern ist die Sache klar. Insofern ein ordentlicher Untermietvertrag besteht, dem der Vermieter zugestimmt hat, darf der Name des Untermieters natürlich mit auf das Briefkastenschild. Manchmal aber leben Personen zusammen in einem Haushalt, welche kein solches Mietverhältnis, und auch nicht den gleichen Nachnamen wie der Mieter haben. Dann ist natürlich die Frage: welche Namen dürfen auf dem Briefkastenschild stehen? Ähnlich wie bei einem UntermieterIm Grunde ist es hierbei ähnlich wie bei einem ordentlichen Untermieter. Insofern der Vermieter diese Wohngemeinschaft erlaubt und diese Personen somit zur Nutzung der Mietsache berechtigt hat, dürfen diese auch mit Namen am Briefkasten genannt werden. Denn dann sind sie, rein rechtlich, auch zur Mitbenutzung des Briefkastens berechtigt, der zur Mietwohnung gehört. Es gibt allerdings auch Personen, für welche der Mieter sich keine Erlaubnis beim Vermieter einholen muss. So dürfen zum Beispiel dann auch Hausangestellte, nahe Familienangehörige und Pflegepersonal auf dem Namensschild Briefkastenschild stehen. Hier speilt es im Übrigen auch keine Rolle, ob diese mit im Haushalt leben oder deren Namen am Briefkasten aus rein organisatorischen Gründen angebracht sind. |